Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2015/2067 und § 5 Abs. 2 Satz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) ist für den Umgang mit Kältemitteln ein Nachweis der Sachkunde sowie eine Unternehmszertifizierung erforderlich.
Die AS-Energiedienstleistungen GmbH erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen
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